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Ich habe etwas Falsches behauptet, und möchte es gerne richtigstellen-
Der dringliche Behandlungsbedarf muss beachtet werden!
In meinen Seminaren habe ich gesagt, ein Ausdehnen der Frist bis auf 28 Tage wäre unschädlich, und die 14 Tage nur eine Empfehlung-
das ist falsch, und ich möchte mich entschuldigen!
Der dringliche Behandlungsbedarf, also ein Behandlungsbeginn innerhalb von 14 Tagen, ist einzuhalten.
Sollte es doch länger dauern, muss die Verordnung vor dem Einreichen vom Arzt geändert werden.
Bisher sind solche Fälle nur vereinzelt aufgetreten, so dass die Dringlichkeit keine hohe Relevanz hatte- das ändert sich sicher, wenn vermehrt akute UI1+2 Patienten kommen.
Bitte entschuldigt meinen Fehler, und ich hoffe meine Korrektur kommt rechtzeitig, um Schaden abzuwenden.
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