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Neuropathie ist keine Kontraindikation für die Spangenbehandlung!
In dieser Sache waren sich die Stellungnehmer zur neuen Heilmittel-Richtlinie einig.
Wie die DDG mit der AG Diabetischer Fuß in ihrer Pressemitteilung betont, muss eine Operation für Patienten mit Risikofüßen immer das allerletzte Mittel sein. Konservative Methoden wie die Nagelkorrektur sind zu bevorzugen, erst recht wenn Wundheilungs- und Zirkulationsstörungen dazukommen!
Konservative Therapie ausschöpfen
Ein Grund für die weiterhin zu hohen Amputationszahlen in Deutschland ist auch, dass konservative Therapiemöglichkeiten immer noch zu wenig ausgeschöpft werden. „Nicht zuletzt ist es für manche Patientinnen und Patienten auch eine finanzielle Hürde, manche Kosten für eine nicht-operative Behandlung selbst zu tragen, sofern sie nicht verordnungsfähig sind“, betont Frau Dr. Wunderlich, Mitglied der AG Diabetischer Fuß und Chefärztin an der Klinik für Innere Medizin an den DRK Kliniken Berlin, als eine starke Vertreterin „unserer“ Sache.
Kostenübernahme reizarmer Nagelkorrektur bei Neuropathie / DFS
Die Tragenden Gründe beschreiben auf Seite 6 die Risiken, und erlauben im gleichen Passus die Anwendung der Nagelspange bei Neuropathie /DFS:
Bei Patientinnen und Patienten mit einer klinisch manifesten Neuropathie, bei denen bereits
ausgeprägte Sensibilitätsstörungen oder autonome Störungen in Form trophischer Störungen
im Bereich der unteren Extremitäten vorliegen, besteht durch unbemerktes Verrutschen der
Nagelkorrekturspange oder eine nicht wahrgenommene Druckschädigung ein erhöhtes Risiko
von Komplikationen. (…) Eine Nagelspangenbehandlung bei dieser Patientengruppe kann jedoch grundsätzlich verordnet und durchgeführt werden.
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